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Zur fusionskontrollrechtlichen Prüfung von Minderheitsbeteiligungen durch die Europäische Kommission**Der Artikel basiert auf einem Vortrag des Autors Dr. Jens Peter Schmidt, Rechtsanwalt, Partner, Mayer Brown, Brüssel, anlässlich des vom Office of Competition and Consumer Protection, UOKIK, am 12.9.2013 in Warschau organisierten Workshops „New Challenges in Merger Control in Europe“.

AbhandlungenJens Peter SchmidtÖZK 2014, 7 Heft 1 v. 1.2.2014

I. Hintergrund

Am 20. Juni 2013 hat die Europäische Kommission (Kommission) ein Konsultationspapier präsentiert, das die Frage erörtert, ob und wie der Anwendungsbereich der europäischen Fusionskontrollverordnung11Verordnung (EG) Nr 139/2004 des Rates vom 20.1.2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, ABl EU 2004 L 24, 1 vom 29.1.2004. (FKVO) auf den Erwerb von nicht-kontrollierenden Beteiligungen erweitert werden kann. Dazu hat sie drei Dokumente vorgelegt:22http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_merger_control/index_en.html ein Arbeitspapier,33Kommission, Commission staff working document, Towards more effective EU merger control, SWD (2013) 239 final, Part 1/3. das die wesentlichen Motive für die Erfassung von Minderheitsbeteiligungen und die legislativen Handlungsoptionen darstellt; eine Anlage, die die ökonomische Literatur zum Thema beschreibt;44Kommission, Annex to the Commission staff working document, Towards more effective EU merger control, SWD (2013) 239 final, Part 2/3. und eine Anlage, die die Kommissionspraxis zu bestehenden Minderheitsbeteiligungen referiert, die Situation ua in Deutschland und Österreich darlegt (wo Minderheitsbeteiligungen bereits der Fusionskontrolle unterliegen), und einen Datenbestand über die Häufigkeit von Minderheitsbeteiligungen auswertet.55Kommission, Annex to the Commission staff working document, Towards more effective EU merger control, SWD (2013) 239 final, Part 3/3.

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