I. Hintergrund
Am 20. Juni 2013 hat die Europäische Kommission (Kommission) ein Konsultationspapier präsentiert, das die Frage erörtert, ob und wie der Anwendungsbereich der europäischen Fusionskontrollverordnung1 (FKVO) auf den Erwerb von nicht-kontrollierenden Beteiligungen erweitert werden kann. Dazu hat sie drei Dokumente vorgelegt:2 ein Arbeitspapier,3 das die wesentlichen Motive für die Erfassung von Minderheitsbeteiligungen und die legislativen Handlungsoptionen darstellt; eine Anlage, die die ökonomische Literatur zum Thema beschreibt;4 und eine Anlage, die die Kommissionspraxis zu bestehenden Minderheitsbeteiligungen referiert, die Situation ua in Deutschland und Österreich darlegt (wo Minderheitsbeteiligungen bereits der Fusionskontrolle unterliegen), und einen Datenbestand über die Häufigkeit von Minderheitsbeteiligungen auswertet.5