Kabelfernsehen. Ein Unternehmen, das Hörfunk- und Fernsehprogramme per Kabel anbietet, ist ein "elektronischer Kommunikationsdienst" nach der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikationsnetze und den dazu bestehenden Einzelrichtlinien. Eine Gemeinde, die nicht Regulierungsbehörde ist, darf in die vom Unternehmen verlangten Entgelte nicht eingreifen. EuGH 7.11.2013, C-518/11 – UPC Nederland / Gemeente Hilversum, Rdn 55.