Können Fixpreise ein Teil des Marktingkonzepts der Franchisegeber sein und dadurch in die Ausnahmeregelung der Vertikal-GVO1) fallen? Stehen der Zweck und Hintergrund von Franchisingsystemen diametral der Idee des freien Wettbewerbs und den damit verbundenen verbotenen Kartellabsprachen entgegen? Um Fragen wie diese zu klären, diskutierten beim siebenten Competition Talk der BWB am 8. Oktober 2013 Dr. Sylvia Freygner, Freygner RA, Dkfm. Andreas Haider, Präsident des Franchise-Verbandes und Dr. Karl Frewein, BWB.