I. Einleitung
In der mit Spannung erwarteten Donau Chemie Entscheidung1) hat der EuGH entschieden, dass ein vollständiger Ausschluss der Akteneinsicht auch gegenüber dem Kronzeugen gegen EU-Recht, insbesondere gegen den Effektivitätsgrundsatz, verstößt. Mit seiner Entscheidung beantwortet der Gerichtshof damit die in der Rs Pfleiderer2) offen gelassene Frage nach dem Umfang des Schutzes von Kronzeugen im Rahmen von privaten Schadenersatzklagen.