I. Einleitung
Mit zunehmender Bedeutung des Private Enforcement, dessen Regeln nunmehr durch eine Richtlinie innerhalb der EU vereinheitlicht werden sollen2), gewinnt auch ein allfälliges Recht von Kartellgeschädigten auf Einsicht in die Verfahrensakte der zuständigen Gerichte oder Wettbewerbsbehörden immer stärker an Bedeutung. Potentiell Geschädigte erwarten dort in der Regel Informationen, die nach deren Ansicht über Art, Dauer und Umfang der Schädigung Aufschlüsse geben und wesentlich zur erfolgreichen Geltendmachung ihrer Schadenersatzansprüche beitragen sollen.