Mit der am 1.3.2013 in Kraft getreten Novelle zum Wettbewerbsgesetz wurde der BWB gemäß § 2 Abs 1 Z 8 WettbG zur Erreichung ihrer Ziele gemäß § 1 WettbG eine weitere Befugnis, die Durchführung eines Wettbewerbsmonitorings, insbesondere über die Entwicklung der Wettbewerbsintensität in einzelnen Wirtschaftszweigen oder wettbewerbsrechtlich relevanten Märkten, zur Verfügung gestellt. Dieses neue, von mehreren Seiten seit Jahren geforderte und nunmehr im WettbG verankerte Instrument sowie seine Umsetzung in der Praxis, war Thema des 4. Competition Talks.