Konzernstrukturen bilden heute den Regelfall in der Wirtschaft, sodass konzerninterne Wettbewerbsabsprachen in vielfältiger Gestalt vorkommen. Die kartellrechtliche Beurteilung solcher oft komplexer Wettbewerbsabsprachen ist diffizil, denn nicht immer ist es eindeutig, ob und unter welchen Voraussetzungen diese vom Anwendungsbereich des Art 101 Abs 1 AEUV ausgenommen sind. Vorliegender Beitrag versucht sich in einem Überblick; in dessen Mittelpunkt wird das Konzept der wirtschaftlichen Einheit gestellt.