Die mit der Entscheidung der Kommission in der Sache COMP/39.401 - E.ON/GDF gegen E.ON Ruhrgas AG / E.ON AG und GDF Suez SA wegen Aufteilung des französischen und des deutschen Erdgasmarkts festgesetzten Geldbußen von je 553 Mio Euro wurden auf je 320 Mio Euro herabgesetzt; die Entscheidung wurde im Wesentlichen bestätigt, jedoch festgestellt, dass die Beurteilung der Dauer der Zuwiderhandlung auf jedem der Märkte durch die Kommission fehlerhaft war.