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Hausdurchsuchung Neu: Eine verpasste Chance zur Annäherung an das Europäische Vollzugsumfeld - Teil I

AbhandlungenChristian Gänser, Natalie Harsdorf, Anastasios Xeniadis3)3)Die Autoren sind Referenten bei der Bundeswettbewerbsbehörde. Die im Beitrag geäußerten Meinungen geben ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wieder.ÖZK 2013, 20 Heft 1 v. 1.2.2013

Bekanntlich bleiben die Befugnisse der österreichischen BWB deutlich hinter jenen der Europäischen Kommission oder den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedsstaaten (zB deutsches Bundeskartellamt) zurück.1)1)Zudem verfügt die Behörde im europäischen Vergleich über geringfügige Ressourcen. Insgesamt 30 Mitarbeiter, davon 20 Fallbearbeiter; Budget: 2,4 Mio €. Vergleich: Niederländische Wettbewerbsbehörde (2011): 45,5 Mio € Budget, 395 Mitarbeiter, Tschechische Wettbewerbsbehörde (2011): 5,8 Mio € Budget, 153 Mitarbeiter, Ungarische Wettbewerbsbehörde (2010): 9,3 Mio €, Budget, 125 Mitarbeiter). Diese geringe personelle Ausstattung lässt nur den Schluss zu, dass dem Kartellvollzug noch immer nicht die ihm gebührende Bedeutung zugemessen wird oder dass - was noch negativer wäre - ein allzu effektiver Kartellvollzug nicht gewünscht ist. Mit 1. März 2013 tritt die vieldiskutierte Novelle des WettbG und des KartG in Kraft, durch welche diese Defizite saniert werden sollten.2)2)Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 (KaWeRÄG 2012). Mit der vorliegenden Novelle ist versucht worden hinsichtlich der Ermittlungsinstrumente der BWB eine Annäherung an europäische Best Practices zu erreichen. Nachstehend erfolgt eine Darstellung der Neuerungen (Teil I des Beitrages) sowie im April-Heft der ÖZK eine kritische Betrachtung, inwieweit durch die Novelle tatsächlich der Kartellrechtsvollzug gestärkt wird und in welchen Punkten weiterhin Verbesserungsbedarf besteht (Teil II des Beitrages).

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