Bekanntlich bleiben die Befugnisse der österreichischen BWB deutlich hinter jenen der Europäischen Kommission oder den Wettbewerbsbehörden anderer Mitgliedsstaaten (zB deutsches Bundeskartellamt) zurück.1) Mit 1. März 2013 tritt die vieldiskutierte Novelle des WettbG und des KartG in Kraft, durch welche diese Defizite saniert werden sollten.2) Mit der vorliegenden Novelle ist versucht worden hinsichtlich der Ermittlungsinstrumente der BWB eine Annäherung an europäische Best Practices zu erreichen. Nachstehend erfolgt eine Darstellung der Neuerungen (Teil I des Beitrages) sowie im April-Heft der ÖZK eine kritische Betrachtung, inwieweit durch die Novelle tatsächlich der Kartellrechtsvollzug gestärkt wird und in welchen Punkten weiterhin Verbesserungsbedarf besteht (Teil II des Beitrages).