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Die Konsumtion des Beschwerderechts im neuen verwaltungsgerichtlichen Mehrparteienverfahren

AbhandlungenEduard Paulus5)5)Langjähriger Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde; sechsmonatige Dienstzuteilung zum VwGH 2012; zweimalige Entsendung zur Generaldirektion Wettbewerb, dort ua Mitglied des Case Teams im Europäischen Aufzugs- und Fahrtreppen-Kartell-Fall (Geldbuße: ca 992 Mio Euro). Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind jene des Verfassers und müssen sich nicht notwendigerweise mit einer Behördenmeinung decken.ÖZK 2013, 14 Heft 1 v. 1.2.2013

Das Verwaltungsgerichtshofgesetz sieht für einen Beschwerdeführer, dem der anzufechtende Bescheid noch nicht zugestellt oder verkündet wurde, die Möglichkeit vor, ab Kenntnis des Inhalts des Bescheides, der zuvor gegenüber einer anderen Partei des Mehrparteienverfahrens erlassen wurde, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

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