Akteneinsicht ("Zugang"). Jeder Bürger der Europäischen Union hat ein Recht auf Zugang zu den Dokumenten ihrer Organe. Der Zugang zu einem internen Dokument (hier: interne Beratung, ob ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des EuG erhoben werden soll) kann dann verweigert werden, wenn die Verbreitung des Dokuments den Entscheidungsprozess des Organs ernstlich beeinträchtigen würde und kein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Verbreitung besteht. Ein Antrag auf Zugang, der nach Rechtskraft einer Entscheidung gestellt wird, kann den Entscheidungsprozess des Organs nicht mehr beeinflussen. EuGH 21.07. 2011, C-506/08 - Schweden / MyTravel, Kommission.