Akteneinsicht ("Zugang"). Jeder Bürger der Europäischen Union1)1)Und jede natürliche oder juristische Person mit dem Sitz oder Wohnsitz in der Europäischen Union. hat ein Recht auf Zugang zu den Dokumenten ihrer Organe.2)2)Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission. Der Zugang zu einem internen Dokument (hier: interne Beratung, ob ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des EuG3)3)EuG 06.06.2002, T-342/99 - Airtours / Kommission. erhoben werden soll) kann dann verweigert werden, wenn die Verbreitung des Dokuments den Entscheidungsprozess des Organs ernstlich beeinträchtigen würde und kein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Verbreitung besteht. Ein Antrag auf Zugang, der nach Rechtskraft einer Entscheidung gestellt wird, kann den Entscheidungsprozess des Organs nicht mehr beeinflussen. EuGH 21.07. 2011, C-506/08 - Schweden / MyTravel, Kommission.