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Internetvertrieb

AbhandlungenJohannes Peter GruberÖZK 2011, 191 Heft 5 v. 15.10.2011

Vertriebsverträge sind aus der Sicht des Wettbewerbsrechts vertikale Vereinbarungen, also Vereinbarungen zwischen den Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (Zulieferer, Hersteller, Großhändler, Einzelhändler). Während die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (VV-GFVO 2010) nur relativ wenige Neuerungen gebracht hat, enthalten die gleichzeitig überarbeiteten Leitlinien der Kommission (VV-LL 2010) nun ausführlichere Regelungen zum Internetvertrieb. Auch im Rahmen der öffentlichen Konsultationen der Kommission wurde das Thema Internetvertrieb immer wieder behandelt.

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