Vertriebsverträge sind aus der Sicht des Wettbewerbsrechts vertikale Vereinbarungen, also Vereinbarungen zwischen den Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen (Zulieferer, Hersteller, Großhändler, Einzelhändler). Während die neue Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (VV-GFVO 2010) nur relativ wenige Neuerungen gebracht hat, enthalten die gleichzeitig überarbeiteten Leitlinien der Kommission (VV-LL 2010) nun ausführlichere Regelungen zum Internetvertrieb. Auch im Rahmen der öffentlichen Konsultationen der Kommission wurde das Thema Internetvertrieb immer wieder behandelt.