Ausgehend von einer Darstellung des Unternehmensbegriffs als primären Anknüpfungspunkt, soll nachstehender Beitrag einen Überblick bieten, welche wirtschaftlichen Einheiten als Normadressaten des europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts in Frage kommen, und welchem Rechtsträger deren materiellrechtliche Zuwiderhandlungen zuzurechnen sind. Probleme bereitet diese Zurechnung besonders dann, wenn die wirtschaftliche Einheit, welche gegen europäisches Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, an einen anderen Rechtsträger übertragen wurde. Gegenständliche Fragestellungen sollten somit schon aufgrund stetig höher ausgesprochener Geldbußen1) für kartell- und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen zum Kernthema rechtlicher Due Dilligence Prüfungen zählen.