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Haftung für europarechtliche Kartell- und Wettbewerbsverstöße nach Umstrukturierung oder Unternehmensübertragung

AbhandlungenJohannes Lehner2)2)Dr. Johannes Lehner ist Univ.-Ass. am Fachbereich Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien.ÖZK 2011, 163 Heft 5 v. 15.10.2011

Ausgehend von einer Darstellung des Unternehmensbegriffs als primären Anknüpfungspunkt, soll nachstehender Beitrag einen Überblick bieten, welche wirtschaftlichen Einheiten als Normadressaten des europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts in Frage kommen, und welchem Rechtsträger deren materiellrechtliche Zuwiderhandlungen zuzurechnen sind. Probleme bereitet diese Zurechnung besonders dann, wenn die wirtschaftliche Einheit, welche gegen europäisches Kartell- oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, an einen anderen Rechtsträger übertragen wurde. Gegenständliche Fragestellungen sollten somit schon aufgrund stetig höher ausgesprochener Geldbußen1)1)Vgl http://ec.europa.eu/competition/cartels/statistics/statistics.pdf für kartell- und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen zum Kernthema rechtlicher Due Dilligence Prüfungen zählen.

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