Schadenersatz. Jeder kann den Ersatz des Schadens verlangen, der ihm durch ein wettbewerbswidriges Verhalten entstanden ist.1)1)EuGH 13.7.2006, C-295 bis 298/04 - Manfredi / Lloyd Adriatico Assicurazioni, Rdn 59 und 61; EuGH 20.9.2001, C-453/99 - Courage / Crehan, Rdn 24 und 26. Die "kartellrechtlichen Bestimmungen der Union" lassen es zu, dass der Geschädigte Zugang zu den Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält. Die nationalen Gerichte haben zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dieser Zugang gewährt wird. Dabei sind auch die "unionsrechtlich geschützten Interessen" zu berücksichtigen. EuGH 14.6.2011, C-360/09 - Pfleiderer AG / Bundeskartellamt.