I. Einleitung
Die BEKANNTMACHUNG DER KOMMISSION über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft1) ("RelMa") schlägt zur Bestimmung der Nachfragesubstituierbarkeit vor, man solle "ein gedankliches Experiment betrachten, bei dem von einer geringen, nicht vorübergehenden Änderung der relativen Preise ausgegangen und eine Be-
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