Seit 1.6.2010 gilt eine neue Gruppenfreistellungsverordnung (GFVO) für vertikale Vereinbarungen (VV-GFVO 2010). Mitte 2013 entfällt die Sonderregelung1) für den Verkauf von neuen Kraftfahrzeugen, sodass dann auch in diesem Bereich die VV-GFVO 2010 gelten wird.2) Im Folgenden fasse ich zusammen, inwieweit eine Marktaufteilung - in erster Linie geht es dabei um Gebietsbeschränkungen - bei vertikalen Vereinbarungen zulässig ist. Solche Beschränkungen sind weltweit gängige Praxis und kommen mehr oder weniger in jedem Vertriebsvertrag für Waren oder Dienstleistungen vor.