Der Schwerpunkt des vorliegenden Heftes ist sicher im Bereich der Geldbußenbemessung zu suchen:
So setzt Walter Brugger (DORRDA BRUGGER JORDIS) seinen Beitrag zu den Kriterien einer Geldbußenbemessung nach § 30 KartG 2005 fort (Teil II), verweist hiebei auf Parallelen und Unterschiede zum Gemeinschaftsrecht und kommt ua zu dem Schluss, § 30 KartG sei - da Art 23 VO 1/2003 nicht deckungsgleich ist - autonom auszulegen.