Mit 1. Juli 2002 wurde die BWB als unabhängige, monokratisch organisierte Aufgriffs- und Ermittlungsbehörde in Wettbewerbsangelegenheiten errichtet. Seither haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen wesentlich geändert - so sind zB Zusammenschlussanmeldungen nicht mehr beim KG, sondern bei der BWB einzubringen. Gleichzeitig nahmen die zu bewältigenden Aufgaben (Stichwort: UWG und Verbraucherbehördenkooperation) und damit einhergehend die Anzahl der BWB-Mitarbeiter stetig zu. Grund genug, den derzeitigen Sachstand zu analysieren sowie mögliche Zukunftsperspektiven für die BWB und das Kartellrechtssystem in Österreich zu skizzieren, also eine etwaige "BWB-Neu" vorzustellen.