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KOG: § 7 Abs 1 Z 3 KartG: "Beherrschung", nicht "Durchrechnung" entscheidend

EntscheidungenVolker Weiss, Michael MayerÖZK 2009, 72 Heft 2 v. 1.4.2009

Auch Gesellschafter von Kapitalgesellschaften oder sonstige am Unternehmen beteiligte Personen können Unternehmen iSd KartG sein, wenn sie über die bloße Verwaltung der Beteiligten hinaus wirtschaftlich planend oder lenkend Einfluss auf die Leitung des Unternehmens nehmen.

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