B-VG: Art 133 Abs 4
BAO: § 264 iVm § 274 Abs 1 lit b
Wird ein Vorlageantrag an das BFG rechtzeitig beim Finanzamt eingebracht, wird beim Finanzamt aber irrtümlich ein falscher Schriftsatz aus einem anderen Verfahrensakt als Vorlageantrag (in Ablichtung) einjournalisiert und an das BFG weitergeleitet, so ist das abweisende BFG-Erkenntnis aufzuheben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das BFG unter Berücksichtigung der (im Vorlageantrags enthaltenen) Anträge in seiner Entscheidung zu einem anderen, für den Revisionswerber günstigeren Ergebnis gelangt wäre.