EStG 1988: § 103 Abs 1a idF BGBl I 2015/118
Die Zuzugsbegünstigung nach § 103 Abs 1 und Abs 1a EStG 1988 knüpft an den Zuzug aus dem Ausland an. Der in § 103 Abs 1 und Abs 1a EStG 1988 verwendete Begriff des "Zuzugs" setzt dabei - neben der Begründung eines inländischen Wohnsitzes - auch die Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in das Inland voraus.