BAO: § 200 Abs 1
Ob iZm einer Vermietung (auch in Form der " großen Vermietung ") von einer Einkunftsquelle auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer ex ante Betrachtung zu beurteilen. Folglich kann auch im Falle einer "großen Vermietung" eine Ungewissheit iSd § 200 Abs 1 BAO vorliegen, welche die Erlassung vorläufiger Einkommensteuerbescheide rechtfertigt.