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Vorläufige Einkommensteuerbescheide bei großer Vermietung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/102ÖStZB 2018, 230 Heft 8 v. 9.5.2018

BAO: § 200 Abs 1

Ob iZm einer Vermietung (auch in Form der " großen Vermietung ") von einer Einkunftsquelle auszugehen ist, ist nicht im Rahmen einer ex ante Betrachtung zu beurteilen. Folglich kann auch im Falle einer "großen Vermietung" eine Ungewissheit iSd § 200 Abs 1 BAO vorliegen, welche die Erlassung vorläufiger Einkommensteuerbescheide rechtfertigt.

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