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Gesellschaftsteuer - Einbringung von Forderungen gegen Gewährung junger Aktien

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/100ÖStZB 2018, 229 Heft 8 v. 9.5.2018

KVG: § 2 Z 1, § 7 Abs 1 Z 1 lit a

BewG 1955: § 14 Abs 2

1) Bei der Einbringung von Forderungen in eine AG gegen die Gewährung junger Aktien handelt es sich um den Erwerb von Gesellschaftsrechten an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber gem § 2 Z 1 KVG, sodass als Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer nach § 7 Abs 1 Z 1 lit a KVG der Wert der Gegenleistung heranzuziehen ist. Somit ist auf den (tatsächlichen) Wert der - als Gegenleistung für die Gewährung der jungen Aktien eingebrachten - Forderungen abzustellen (vgl Bavenek-Weber, FJ 2011, 82 (124); Thunshirn/Himmelsberger/Hohenecker, KVG, § 7 Rz 668).

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