EStG 1988: § 4 Abs 3, § 18 Abs 6 und Abs 7 idF
BGBl 1988/400
Für die Vortragsfähigkeit eines (durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelten) Anlaufverlustes kommt es darauf an, ob - bis zum Zeitpunkt des rechtskräftigen Abspruches hinsichtlich des Verlustentstehungsjahres - durch