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Bewerbung einer Beteiligung als stiller Gesellschafter mit Steuervorteilen - Verlustausgleichs- und Verlustvortragsverbot

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/78ÖStZB 2018, 186 Heft 7 v. 16.4.2018

EStG 1988: § 2 Abs 2a

Wird eine Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter mit den Anteilen am Verlust der Anfangsjahre beworben und steht somit das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund, so sind die - aus der Beteiligung erzielten - Verluste (gemäß § 2 Abs 2a erster Fall EStG 1988) weder ausgleichs- noch vortragsfähig.

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