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Private Grundstücksveräußerung durch Körperschaft öffentlichen Rechts - ImmoESt

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/171ÖStZB 2018, 375 Heft 13 und 14 v. 10.8.2018

EStG 1988: § 30 idF BGBl I 2012/22

KStG 1988: § 1 Abs 2 Z 2 und Abs 3 Z 2, § 21 Abs 3 Z 4 idF BGBl I 2012/22

In § 30 EStG 1988 idF nach dem 1. StabG 2012 werden als " private Grundstücksveräußerungen " Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken definiert, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Die im (wirtschaftlichen) Eigentum einer Körperschaft öffentlichen Rechts stehenden Grundstücke stellen - soweit nicht die steuerliche Fiktion des Betriebes gewerblicher Art zum Tragen kommt - kein Betriebsvermögen dar.

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