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Einfamilienhaus ohne Keller - Grundsteuerbefreiung

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/186ÖStZB 2018, 404 Heft 13 und 14 v. 10.8.2018

Vlbg Grundsteuerbefreiungsgesetz: § 1 Abs 1 lit a, § 2 lit e

B-VG: Art 133 Abs 4

1) Die Nutzfläche eines Technikraumes in einem Einfamilienhaus ohne Keller ist nicht von der Nutzfläche des Wohnraumes iSd § 2 lit e des Grundsteuerbefreiungsgesetzes auszunehmen, wenn der in Rede stehende Raum für Wohnräume geeignet ist.

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