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Keine Kürzung der GSBG-Beihilfe bei steuerfreier Grundstücksveräußerung / Kein Vorsteuerabzug bei Abbruch eines asbestverseuchten Krankenhauses zwecks Verkaufs des Grundstücks

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Mag. Birgit Bleyer, LL. M.ÖStZB 2018/161ÖStZB 2018, 343 Heft 12 v. 3.8.2018

GSBG: § 2 Abs 1 idF BGBl I 2004/180

UStG: § 6 Abs 1 Z 18 iVm Z 25, § 12 Abs 3 Z 1 und Z 2

1) Ziel der GSBG-Beihilfen ist es, die Auswirkungen der EU-bedingten Umsatzsteueranpassung im Gesundheits- und Sozialbereich zu neutralisieren; die Beihilfen sollen die - im Hinblick auf die unechte Befreiung - entfallenden Vorsteuerbeträge ersetzen.

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