UStG 1994: § 6 Abs 1 Z 11 lit a
Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994 kommt es im Falle berufsbezogener Bildungsmaßnahmen nicht auf das Vorliegen einer den öffentlichen Schulen " vergleichbaren Tätigkeit " der privaten Bildungseinrichtungen an.