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Grenzbetrag beim Alleinverdienerabsetzbetrag - Nichtberücksichtigung steuerfreier sonstiger Bezüge

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/143ÖStZB 2018, 306 Heft 11 v. 11.7.2018

EStG 1988: § 33 Abs 4 Z 1 idF BGBl I 2009/135, § 67 Abs 1 und Abs 2

BAO § 116

1) Voraussetzung für den Bezug des Alleinverdienerabsetzbetrages durch die Ehefrau als Alleinverdienerin ist ua, dass der Ehemann (bei mindestens einem Kind) Einkünfte von höchstens € 6.000,- jährlich erzielt.

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