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Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge aus "schwarzen" Investmentfonds

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/138ÖStZB 2018, 292 Heft 10 v. 3.7.2018

InvFG 1993: § 42 Abs 2 idF BGBl I 2005/9

Die Bestimmung des § 42 Abs 2 InvFG 1993 idF BGBl I 2005/9 stellt eine Beschränkung des Kapitalverkehrs dar. Die Gefahr, dass bei Misslingen eines gleichartigen Nachweises eine Pauschalbesteuerung erfolgt, kann geeignet sein, in Österreich ansässige Abgabepflichtige von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten.

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