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Beschwerdezinsen auch im Falle einer Revision an den VwGH

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/135ÖStZB 2018, 285 Heft 10 v. 3.7.2018

BAO § 205a

VwGG § 42 Abs 4

Wird eine Abgabenschuld nach Erlassung des Erkenntnisses des BFG entrichtet und ist einer Revision insoweit Erfolg beschieden, als der VwGH in der Sache selbst mit Erkenntnis zu Gunsten des Abgabepflichtigen entscheidet, stehen auch in diesem Fall Beschwerdezinsen nach § 205a BAO für den Zeitraum der Entrichtung der Abgabenschuld bis zur Zustellung des Erkenntnisses des VwGH zu.

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