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Aufteilung des Gesamtverkaufspreises bei Veräußerung mehrerer Liegenschaften

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/128ÖStZB 2018, 276 Heft 10 v. 3.7.2018

EStG 1988: § 30 idF BGBl I 2001/59

BAO §§ 166 ff

1) Werden mehrere Liegenschaften zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so sind die Verkehrswerte zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen.

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