BAO: § 284 idF BGBl I 2013/14
Auch wenn bei Erledigung einer Säumnisbeschwerde (trotz bestehender Verpflichtung) eine Aufforderung des BFG an das Finanzamt unterbleibt, die Beschwerdevorentscheidung "innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten" nachzuholen, kommt es dennoch - nach Ablauf der Frist - zum