GebG: § 33 TP 5 und TP 21 idF BGBl I 1999/28
Sowohl die Ausübung eines Präsentationsrechtes als auch eines Weitergaberechtes können eine Vertragsübernahme bewirken. Doch in beiden Fällen einer Vertragsübernahme können sich unterschiedliche gebührenrechtliche Rechtsfolgen ergeben: