KStG 1988: § 8
Weist das Verrechnungskonto eines Gesellschafters Verbindlichkeiten gegenüber der GmbH auf, die auf Entnahmen des Gesellschafters (für dessen private Lebenssphäre) basieren, hängt das Vorliegen verdeckter Ausschüttungen va von der Ernstlichkeit einer Rückzahlungsabsicht hinsichtlich der von der Gesellschaft empfangenen Beträge ab.