KStG 1988: § 8
BAO: § 23 Abs 3
1) Dass das Selbstkontrahieren bei einer Einmann-GmbH durch einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer zivilrechtlich gem § 18 Abs 5 GmbHG nur bei Einhaltung bestimmter Vorschriften wirksam ist, steht der steuerlichen Beachtlichkeit zufolge der Bestimmung des § 23 Abs 3 BAO nicht entgegen. Demnach sind auch nichtige Rechtsgeschäfte der Erhebung der Abgaben soweit und solange zugrunde zu legen, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen dessen wirtschaftliches Ergebnis eintreten und bestehen lassen.