EStG 1988: § 30 Abs 1 idF vor BGBl I 2012/22
Wurde ein Grundstück unentgeltlich erworben, so ist bei der Spekulationsfrist auf den Anschaffungszeitpunkt beim Rechtsvorgänger abzustellen, wobei ein unentgeltlicher Erwerb auch bei einer gemischten Schenkung anzunehmen ist.