UStG 1994: Art 7
VO BGBl 1996/401
Der Nachweis der materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit nach Art 7 UStG 1994 (ig Lieferung) ist vom inländischen Lieferer zu erbringen. Im Bereich dieser Nachweisführung ist aber nicht auf bloß formelle Belange, insb den Zeitpunkt der Nachweiserbringung, abzustellen, sondern auch eine spätere Nachweisführung im Abgabenverfahren ausreichend. Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen.