EStG 1988: § 37 Abs 8 idF BGBl I 2003/71
§ 37 Abs 8 Z 2 EStG 1988 verbietet es auch dann - ab April 2003 zugeflossene - Erträge aus ausländischen Forderungswertpapieren (Staatsanleihen) progressionserhöhend heranzuziehen, wenn die ausländischen Kapitaleinkünfte durch ein Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich steuerfrei gestellt sind.