UStG: Art 25 Abs 2 und Abs 6
Gem Art 25 Abs 2 UStG 1994 gilt der innergemeinschaftliche Erwerb im Mitgliedstaat der verwendeten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als besteuert, wenn der Erwerber nachweist, dass
ein Dreiecksgeschäft vorliegt undUStG: Art 25 Abs 2 und Abs 6
Gem Art 25 Abs 2 UStG 1994 gilt der innergemeinschaftliche Erwerb im Mitgliedstaat der verwendeten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer als besteuert, wenn der Erwerber nachweist, dass
ein Dreiecksgeschäft vorliegt und