EStG 1988: § 28 Abs 1 Z 1
Hat der Käufer einer Eigentumswohnung dem Verkäufer ein lebenslängliches Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt, stellt die Wohnung beim Käufer noch keine Einkunftsquelle (im Hinblick auf eine spätere Vermietung) dar. Die anfallenden Ausgaben (AfA, Fremdfinanzierungskosten) können auch nicht als vorweggenommene Werbungskosten abgezogen werden.