MwSt-RL 2006/112/EG : Art 135 Abs 1 Buchst d und g
Sechsten RL 77/388/EWG : Art 13 Teil B Buchst d Nr 3 und Nr 6
1. Die Unternehmerin übernahm vertraglich die Verwaltung einer dänischen Rentenkasse der betrieblichen Altersversorgung. Dabei errichtete die Unternehmerin jeweils ein Konto für jeden Rentenversicherungsnehmer der Rentenkasse. Der jeweilige Arbeitgeber meldeten der Unternehmerin die geschuldeten Rentenbeträge seiner Dienstnehmer und überwies den Gesamtbetrag an die Rentenkasse. Den Betrag, den der Arbeitgeber für den einzelnen Arbeitnehmer einzuzahlen hat, schrieb die Unternehmerin dem Konto des Arbeitnehmers im Rentenkassensystem gut. Diese Leistungen der Unternehmerin können unter die Steuerbefreiung nach Art 13 Teil B Buchst d Nr 3 (Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr) und Nr 6 (Verwaltung von Sondervermögen durch Kapitalanlagegesellschaften) der Sechsten RL fallen.