Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
AEUV: Art 63
1. Nach der Regelung des polnischen KStG wurde auf Dividenden, die von einer polnischen Gesellschaft an einen in einem Drittstaat ansässigen Investmentfonds ausgeschüttet wurden, Quellensteuer erhoben (KESt von grundsätzlich 19 %), während solche Dividenden von der Steuer befreit waren, wenn sie an einen polnischen Investmentfonds ausgeschüttet wurden, sofern dieser die vom polnischen Investmentfondsgesetz vorgegebenen Voraussetzungen erfüllte. Eine solche nationale Regelung, nach der die von inländischen Gesellschaften an einen Drittstaaten-Investmentfonds ausgeschütteten Dividenden nicht von der Steuer befreit sind, während Ausschüttungen an einen inländischen Investmentfonds steuerbefreit sind, beschränkt die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art 63 AEUV.