MwSt Sechste RL 77/388/EWG : Art 4, Art 17
MwSt-RL 2006/112/EG : Art 9, Art 168
1. Ein Steuerberater war Gesellschafter einer deutschen GesbR, bei deren Realteilung er einen Teil des Mandantenstammes übernahm, den er sodann unentgeltlich einer Steuerberatungs-GesbR, an der er mehrheitlich beteiligt war, zur unternehmerischen Nutzung überließ. Dem Steuerberater (als natürliche Person) steht in diesem Zusammenhang kein Vorsteuerabzug (aus den Kosten aus der Realteilung und der Übernahme des Mandantenstammes) zu. Es besteht nämlich kein direkter Zusammenhang zwischen einem Eingangsumsatz (in Zusammenhang mit der Übernahme des Mandantenstammes) und einem oder mehreren Ausgangsumsätzen, weil der Steuerberater den Mandantenstamm unentgeltlich überlässt. Die unentgeltliche Überlassung des Mandantenstammes an die neue GesbR stellt keine "wirtschaftliche Tätigkeit" iSd Umsatzsteuer dar.