MwSt Sechste RL 77/388/EWG : Art 11 Teil A Abs 1
MwSt-RL 2006/112/EG : Art 73
1. Besteht die Leistung eines Unternehmers darin, dass er die von einem Reiseveranstalter gegenüber Kunden zu erbringenden Reiseleistungen (diese fallen unter die Sonderregelung für Reisebüros nach Art 26 der Sechsten RL) vermittelt, so stellen diese Vermittlungsleistungen keine Reiseleistungen iSd Art 26 dar. Erhält der Unternehmer für diese Vermittlungsleistung vom Reiseveranstalter Provisionen und verwendet er einen Teil dieser Provisionen dafür, den Kunden des Reiseveranstalters Preisnachlässe für die Reisen zu gewähren (um sie zum Buchen der Reise zu bewegen), so gilt: Die Gegenleistung, die der Reiseveranstalter zu erfassen hat, ist der Preis der Reise ohne den (vom Vermittler gewährten) Preisnachlass. Dieser Preisnachlass darf aber auch nicht von der umsatzsteuerbaren Gegenleistung, die der Unternehmer für seine Vermittlungsleistung vom Reiseveranstalter erhält, abgezogen werden.