UStG 1994: Art 7
BAO: § 167 Abs 2, § 183 Abs 3
Zur Frage, ob Fahrzeuge von einer GmbH von Österreich nach Deutschland befördert worden sind und somit von einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auszugehen ist, sind angebotene Zeugen auch dann einzuvernehmen, wenn die vorgelegten Beweisunterlagen Widersprüche hinsichtlich des Lieferdatums und des Übergabeortes aufweisen. Nimmt die Abgabenbehörde hingegen von vornherein an, dass die Aussagen der Zeugen zum Beweisthema nicht geeignet wären, das von ihr im Rahmen ihrer Beweiswürdigung zu beurteilende Gesamtbild der Umstände entscheidend zu verändern, entspräche dies einer unzulässigen vorweggenommenen (antizipativen) Beweiswürdigung.