EStG 1988: § 17 Abs 4 und Abs 5
VO BGBl II 2000/95: § 1 und § 2
Ist ein StPfl am Betrieb einer Versicherungsagentur (in der Rechtsform einer OG) als Mitunternehmer beteiligt und zusätzlich auch noch im Rahmen eines Einzelunternehmens als Versicherungsagent tätig, kann er als Einzelunternehmer bei Leistungserlösen (Agenturprovisionen), die aus einem Partneragenturvertrag mit der OG stammen und die nicht zum (von der OG zugewiesenen) Gewinnanteil zu zählen sind, das Betriebsausgabenpauschale für Handelsvertreter geltend machen, selbst wenn die OG ebenfalls den Pauschbetrag für Handelsvertreter in Anspruch nimmt.